EU Gesetzgebung „Health-Claims-Verordnung“.
EFSA
Seit 2012 ist eine europäische Gesetzgebung in Kraft getreten zu gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln Darum sind für die verkaufende Partei nur noch gesetzlich genehmigte Aussagen zu den gesundheitlichen Vorteilen dieser (Lebens-) mittel erlaubt. Die EFSA (European Food and Safety Authority) ist die Aufsichtsbehörde, die die Gesundheitsclaims genehmigt der eben ablehnt. In der sehr breiten Palette der Nahrungsergänzungsmittel ist die Zahl der zugelassenen Angaben ist sehr gering. Speziell für Vitamine und Mineralien gibt es viele zugelassene Angaben. Gesundheitsbezogene Angaben für andere Stoffe wie bspw. R-Alpha-Liponsäure, Coenzym Q10 und Omega-3-Fettsäuren sind nicht zugelassen und dürfen daher nicht mehr angegeben werden.
Die Freiheit der Meinungsäußerung
Über die Rede- oder Meinungsfreiheit, ist die Möglichkeit von Aussagen zur Wirksamkeit generischer Wirkstoffe doch erhalten und gewährleistet. Dies kann jedoch nicht bei einer direkten Verbindung und Verweisung zu einem bestimmten Produkt, es sei denn, die gesundheitsbezogenen Angabe sind gesetzlich zugelassen. Websites oder Blogs, die kein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln haben, dürfen frei schreiben und alle gesundheitsbezogenen Ansprüche in ihren Texten nennen. Bei vielen Produkten auf unserer Website finden Sie demnach bei vielen Produkten nicht mehr Informationen zum gesundheitlichem Nutzen wegen dieses kommerziellen Interesses. Als Verbraucher sind Sie deshalb genötigt, sich diese Informationen auf andere Weise eigen zu machen, eine kleine Recherche im Internet liefert oft alle notwendigen Informationen.
Sachinformationen
Neben der freien Meinungsäußerung und der Erwähnung der genehmigten Angaben ist das Verschaffen von Sachinformationen weiterhin erlaubt. Denken Sie dabei zum Beispiel an Texte mit folgendem Inhalt:
- Carnitin ist für den Transport von Fettsäuren aus dem Cytosol in die Mitochondrien zuständig, die für die Beta-Oxidation erforderlich ist.
- Glucosamin ist eine strukturelle Komponente verschiedener Glycosaminoglycane, anders als Chondroitinsulfat, was eine Hauptkomponente von Gelenkknorpel ist, und was teilweise für die Druckfestigkeit der Gelenkknorpel verantwortlich ist.
Es ist wichtig, auf die Sachinformationen der Wahrheit entsprechen und jede Form von Irreführen der Kunden ist glücklicherweise nicht erlaubt.
Abgelehnte Ansprüche sind nicht automatisch Unsinn
Es ist nicht so, dass gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen werden, unbedingt falsch sind. Die einzige Gewissheit, die besteht, ist die, dass die genehmigten Ansprüche 100% wissenschaftlich fundiert sind. Entwicklung von wissenschaftlichen Beweisen ist kompliziert und braucht Zeit. Zur Wirkung von Folsäure für das ungeborene Kind wurde beispielsweise jahrzehntelange Forschung betrieben.
Mit dieser neuen Gesetzgebung ist die zwischenzeitliche Produktinformation, beispielsweise aus Studien zu den verschiedenen Wirkstoffen, unmöglich geworden. Die Europäische Kommission will ausschließlich 100% bewiesene Claims. Die Wirkung von Nahrungsmitteln ist viel subtiler als die von Arzneimitteln und doch werden hier die gleichen Arzneimittelteststandards angewendet. Man sollte jedoch bedenken, dass die Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit schwieriger zu messen sind, als die von Arzneimitteln.
Persönliche Beratung
Die Empfehlung Ihres Therapeuten, Bioladens, Heilpraktikers oder Apothekers ist nunmehr desto wichtiger geworden. wird erhalten persönliche Beratung jetzt an Bedeutung gewinnen. Auf der Grundlage von Überzeugung, Wissen und Erfahrung ist man frei Sie persönlich und eins-zu-eins zu beraten.
Quelle: NPN (“Natuur- & gezondheidsproducten Nederland“) Pressebericht vom 16. Mai 2012